Krankenkassen

Der dargestellte Anteil nicht geminderter Schlussrechnungen für die verschiedenen Krankenkassen, kann interpretiert werden als der zu erwartende Anteil, wenn eine Krankenkasse in allen Krankenhäusern unter ihren Fällen den gleichen Anteil nicht geminderter Schlussrechnungen hat wie die anderen Kassen. Der hier geschätzte Anteil berücksichtigt nun auch die realisierte Prüfquote, die seit Q3 2020 Bestandteil der veröffentlichten Daten ist.

Hierbei handelt es sich um einen guten Vergleichswert. Liegt der tatsächliche Anteil nicht geminderter Schlussrechnungen einer Krankenkasse unter diesem erwarteten Anteil, dann erreicht diese Krankenkasse bei ihren Prüfungen einen niedrigeren Anteil nicht geminderter Schlussrechnungen, als man von der Verteilung der Fälle auf Krankenhäuser und MDs, sowie der realisierten Prüfquote in diesem Krankenhaus erwarten würde.